Hiermit weise ich daraufhin, dass privatversicherte Personen damit rechnen müssen, dass nicht der volle Rechnungsbetrag (auch von Zusatzversicherungen) erstattet
wird.
Die erstattungsfähigen Beträge beziehen sich auf Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker, die seit 1986 nicht mehr angepasst wurden.
Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherungen erhalten eine Rechnung mit GebüH Ziffern bzw. Analogziffern. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das GebüH
Verzeichnis veraltet ist und die heutigen Kosten nicht immer komplett abdeckt.
Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie, Ihre Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.